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Wir helfen Gemeinden!
Bessere Qualität in der Gestaltung
öffentlicher Vorhaben (Plätze, Gebäude, Siedlungen etc.)
bei gleichzeitig geringeren Kosten das wünschen sich viele
Gemeinden. Mit (nicht anonymen, geladenen) Gestaltungs-Wettbewerben
ist das einfacher, als man denkt. Zwar kostet ein Wettbewerb etwas,
im Endeffekt bringt er aber doch das gewünschte Ergebnis. Hier
erklären wir Ihnen, wie Sie mit unserer Hilfe einen Gestaltungs-Wettbewerb
in Ihrer Gemeinde
ausschreiben und durchführen können (wenn der Dienstleistungsauftrag
des Planers einen geschätzten Auftragswert von Euro 200.000,- zuzüglich
Umsatzsteuer nicht überschreitet).
Schritt 1 |
Information der Gemeinde in Form
eines
kostenlosen Beratungsgespräches durch einen
Mitarbeiter von "NÖ gestalten" |
Schritt 2 |
Gemeindeinterne Vorbereitung |
Schritt 3 |
Beauftragung eines Wettbewerbsorganisators zur
Unterstützung der Gemeinde bei der Abwicklung
des Wettbewerbes |
Schritt 4 |
Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen
durch den Wettbewerbsorganisator in Abstimmung mit der Gemeinde |
Schritt 5 |
Bestellung eines Beurteilungsgremiums
(Jury) |
Schritt 6 |
Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer |
Schritt 7 |
Aussendung der Wettbewerbsunterlagen |
Schritt 8 |
Abhaltung eines Hearings |
Schritt 9 |
Abgabe der Arbeiten und Vorprüfung
durch den Wettbewerbsorganisator |
Schritt 10 |
Beurteilungssitzung |
Schritt 11 |
Pressekonferenz und Ausstellung |
Schritt 12 |
Nun sollte die Beauftragung
des Gewinners erfolgen |
Schritt 13 |
Planungsdurchführung und Leistungsvergabe
an Professionisten |
Schritt 1
Information der Gemeinde in Form eines kostenlosen
Beratungsgespräches durch einen Mitarbeiter von NÖ gestalten
(Amt der NÖ Landesregierung):
Die Gemeinde kann NÖ gestalten um kostenlose Information
zur Lösung der beabsichtigten Planungs- bzw. Bauaufgabe ersuchen.
Ein speziell geschulter Mitarbeiter berät die Gemeinde über
die unterschiedlichen Möglichkeiten der Realisierung.
Ab einer gewissen Dimension und Bedeutung des Vorhabens wird sich die
Abhaltung eines Wettbewerbes als zielführend erweisen. Grundsätzlich
können neben Hochbauprojekten auch Siedlungserweiterungsprojekte
Inhalt von Wettbewerben sein.
Der Mitarbeiter von NÖ gestalten wird die Gemeinde über Folgendes
informieren:
Art des Verfahrens
Schwellenwerte
der EU
Vorteile für
die Gemeinde
Betreuung durch
einen externen Berater
Ablauf und Vorbereitung
des Verfahrens
Kosten
Jury, Hearing
und PR-Angelegenheiten
Vertragsgestaltung
Rechte und Pflichten
des Auslobers
Termineckdaten
/ Zeitplan
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Schritt 2
Gemeindeinterne Vorbereitung:
Entschließt sich die Gemeinde zur Durchführung eines Wettbewerbes
zur Erlangung von Entwürfen, sollte gemeindeintern getrachtet werden,
dass:
ein gültiger
Gemeinderatsbeschluss darüber vorliegt;
ein genaues
Ziel definiert ist;
die Standortsuche
(das Grundstück ist vorhanden und verfügbar) abgeschlossen
ist;
das Grundstück
rechtskräftig für den künftigen Verwendungszweck gewidmet
ist;
das Grundstück
u. a. auch flächenmäßig geeignet ist, nicht im Hochwasserbereich
liegt, die Bodenmechanik in Ordnung ist, die Erschließung gesichert
ist, die Baudurchführung prinzipiell möglich ist, etwaige
Bebauungsbestimmungen nicht entgegenstehen etc.;
die Frage einer
Beteiligung anderer Behörden
(z. B. BDA) geklärt ist;
etwaige archäologische
Grabungen durchgeführt
wurden oder werden;
die Infrastruktur
(Kanal, Strom etc.) vorhanden ist oder ermöglicht wird;
die Finanzierung
(auch terminlich) gesichert ist
(Förderungsansuchen etc.).
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Schritt 3
Beauftragung des Wettbewerbsorganisators (Wettbewerbsbetreuers) zur
Unterstützung der Gemeinde bei der Abwicklung des Wettbewerbes:
Dieser ist nicht der o. a. Mitarbeiter von NÖ gestalten,
sondern muss erst von der Gemeinde beauftragt werden. Prinzipiell sollte
als Wettbewerbsorganisator nur jene Person beauftragt werden, die eine
diesbezügliche Erfahrung und Ausbildung besitzt.
Nach der dementsprechenden Auswahl durch die Gemeinde wird dieser (von
der Gemeinde) aufgefordert, ein Honorarangebot vorzulegen, das auf die
spezielle Aufgabe zugeschnitten ist.
Das Honorar beträgt je nach Bauaufgabe und den Anforderungen der
zu betreuenden Gemeinde ca. EUR 8.000,- zuzüglich Umsatzsteuer.
Die Gemeinde beauftragt schriftlich den Wettbewerbsorganisator.
Im Auftragsschreiben sollen die terminlichen Eckdaten und der Leistungsumfang
festgelegt werden.
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Schritt 4
Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen durch den
Wettbewerbsorganisator (bzw. das Wettbewerbsbüro) in Abstimmung mit der Gemeinde:
Vor der Auslobung sollte seitens des Wettbewerbsorganisators die grundsätzliche
Standorteignung nochmals überprüft werden.
Die langläufige Meinung, dass durch einen Wettbewerb gute Ideen
geliefert werden stimmt nur dann, wenn die Grundlagen zur Ideenfindung
möglichst präzise formuliert werden! Daher ist einer der wichtigsten
Teile des gesamten Wettbewerbes die Formulierung der Wettbewerbsunterlagen.
Es hat sich sehr bewährt, dass dem Wettbewerbsorganisators seitens
der Gemeinde ein kleiner Wettbewerbsausschuss zur Seite gestellt wird
(Mitglieder des Bauausschusses, Bauamtsleiter, Sekretär etc., oder
sonstige vom Bauvorhaben direkt betroffene zukünftige Benutzer).
Gemeinsam werden die Randbedingungen für die Wettbewerbsteilnahme
erarbeitet. (z. B. Raumprogramm, spezielle Wünsche, Kostenrahmenfixierung
etc.).
Der Wettbewerbsorganisator schlägt die Texte vor und organisiert
die erforderlichen Beilagen zur Ausschreibung
(Lageplan, Bestandspläne, Fotos etc.).
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Schritt 5
Bestellung eines Beurteilungsgremiums (Jury):
Die Gemeinde (als Auslober) bestellt, unterstützt durch den Wettbewerbsorganisator, das Beurteilungsgremium, bestehend aus Fach- und Sachpreisrichtern.
Genaue Information über dieses Thema erhält die Gemeinde vom
Wettbewerbsorganisator.
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Schritt 6
Auswahl der Wettbewerbsteilnehmer:
Bei einem geladenen Wettbewerb sollten zwischen 4 und max. 8 Teilnehmer
zur Teilnahme geladen werden. Die Auswahl sollte nach Qualitätskriterien
unter Beiziehung des Wettbewerbsorganisators erfolgen.
Alle geladenen Teilnehmer erhalten nach Erbringung ihrer Leistung eine
(im Zuge der Wettbewerbsausschreibung fixierte) Aufwandsentschädigung.
Dies ist insofern erforderlich, als dadurch auch eine gewisse Qualität
der zu geforderten Unterlagen, sowie eine dementsprechende Motivation
der Wettbewerbsteilnehmer zu erwarten ist.
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Schritt 7
Aussendung (und sämtliche Kommunikation)
durch das Wettbewerbsbüro = Organisator. (P.S.: und nicht durch die Gemeinde)
gleichzeitig und gleichwertig an alle Teilnehmer.
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Schritt 8
Abhaltung eines Hearings:
Fragestunde der Teilnehmer an das Beurteilungsgremium/ Jury und Vertreter
des Auslobers, sowie Besichtigung des Bauplatzes samt Umgebung.
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Schritt 9
Abgabe der Arbeiten und Vorprüfung durch den Wettbewerbsorganisator:
Der Wettbewerbsorganisator prüft die eingereichten Projekte
auf Einhaltung aller Vorschriften des Wettbewerbs und Vollständigkeit
und verfasst einen Vorprüfungsbericht, welcher der Jury vorgelegt
wird.
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Schritt 10
Beurteilungssitzung:
In mehreren Durchgängen wird von den Jurymitgliedern (Zusammensetzung
sh. Schritt 5) anlässlich einer (nicht
öffentlichen) Sitzung ein Siegerprojekt gekürt. Die Jurysitzung
wird protokolliert und dies in weiterer Folge den Wettbewerbsteilnehmern
zur Kenntnis gebracht. Aus diesem Protokoll geht zwar der genaue Hergang
der Entscheidungsfindung hervor, nicht jedoch persönlich zuordenbare
Äußerungen der einzelnen Jurymitglieder.
Die Jury empfiehlt das Siegerprojekt (einstimmig oder zumindest mehrheitlich)
zur weiteren Bearbeitung. Der Wettbewerbsorganisator begleitet die Jury während
der Beurteilungssitzung, gibt jedoch selbst keine Stimme.
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Schritt 11
Pressekonferenz und Ausstellung:
Falls es seitens des Auslobers gewünscht wird, ist der Wettbewerbsorganisator beim Erstellen von Presseaussendungen und Ausstellungsvorbereitung
behilflich (Achtung: alle gewünschten Leistungen vorher schriftlich
vereinbaren, siehe Schritt 3!).
Eine Informationsveranstaltung für alle Gemeindebürger ist
empfehlenswert. Damit ist das eigentliche Wettbewerbsverfahren abgeschlossen.
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Schritt 12
Nun sollte die Beauftragung des Gewinners erfolgen:
Dazu ist es ratsam, einen schriftlichen Werkvertrag zwischen Planer
und Gemeinde auszuverhandeln.
Bei der Vertragsgestaltung könnte auch der Wettbewerbsorganisator
behilflich sein, besonders bei der Information über die einzelnen
zu beauftragenden Planerleistungen (Vorentwurf, Entwurf, Einreichung
etc.)
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Schritt 13
Planungsdurchführung und Leistungsvergabe an Professionisten:
Ist der Planer beauftragt, kann mit der Ausführungsplanung und
Vergabevorbereitung der Gewerke begonnen werden. Neben dem Planer ist
je nach Bauvorhaben auch ein Geometer, Bauphysiker (Energieoptimierung),
Haustechnikplaner und Statiker zu beauftragen.
Erst mit Vorliegen aller Offerte nach dem Ausschreibungsverfahren liegen
die Kosten endgültig vor.
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