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| Das Dilemma der Baubehörde |
DI Peter Morwitzer |
"Wie werden Häuser gebaut und warum schauen sie so aus, wie sie ausschauen?" Diese Frage stellt sich allen, die selbst bauen. Sie stellt sich aber auch all jenen, die ein (neues) Gebäude zu Gesicht bekommen. Wir wissen, dass die Faktoren, die auf die Gestaltung Einfluss nehmen, vielschichtig sind. Sie reichen von rein technischen Parametern bis hin zu gesellschaftspolitischen Entwicklungen. Dass ein Bauwerk letztlich auch den jeweiligen rechtlichen Vorgaben zu entsprechen hat, versteht sich von selbst. Für alle, die mit Entscheidungen in dieser Frage betraut sind, stellt dies eine besondere Herausforderung dar – vor allem hinsichtlich der Gestaltung. Gemeint ist damit die NÖ Bauordnung. Sie betrifft alle Bürgermeisterinnen, Bürgermeister und Gemeindevorstände in NÖ, die als Baubehörde erster bzw. zweiter Instanz in einem Bauverfahren unter anderem auch über einen schwierigen Punkt zu entscheiden haben: Steht das geplante Bauwerk im definierten Bezugsbereich in einem ausgewogenen Verhältnis zur Struktur und Gestaltungs-Charakteristik bestehender Bauwerke? Diese Entscheidung ist in der Praxis oft schwieriger als es auf den ersten Blick aussieht und bringt die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister leicht in ein "Dilemma" – denn sie müssen in einer Art "Doppelrolle" handeln. Dieses Faktum ist Vielen oft nicht so wirklich bewusst. Aus der Sicht des Bauwerbers haben Bürgermeisterin oder Bürgermeister seine Interessen zu vertreten. Gleichzeitig sind sie aber auch als Baubehörde mit dem Vollzug eines Gesetzes betraut, dessen Sinnhaftigkeit von Bauwerbern oder Anrainern angezweifelt wird, wenn sie selbst davon betroffen sind (die Sinnhaftigkeit ist ja nur dann erkennbar und erwünscht, wenn andere in die Schranken gewiesen werden müssen, um eigene Interessen durchzusetzen). Obendrein ist die Einschätzung, ob ein geplantes Bauwerk als "schön" oder "nicht schön" empfunden wird, sehr subjektiv. Und gerade deshalb bedarf es seitens der Baubehörde einer sorgfältigen und objektiven Prüfung. Ein weiteres "Dilemma" für Bürgermeisterin oder Bürgermeister ist die Tatsache, dass Anrainer keine rechtliche Mitwirkungsmöglichkeit haben, wenn ein Bauwerk der NÖ Bauordnung entspricht, obwohl sie glauben, über "gefällt mir" oder "gefällt mir nicht" abstimmen zu können. Wie macht man das als Gemeindeoberhaupt einem Bürger klar, dass er vor dem Gesetz eigentlich nicht mitbestimmen kann? Und zu guter Letzt können wir beobachten, dass zunehmend ein bestimmtes Motto um sich greift, nämlich: "Mir braucht auf meinem Grundstück keiner anschaffen, was ich tun darf oder nicht!" Dieses Motto beinhaltet interessanterweise auch den Umkehrschluss: "Aber ich habe selbstverständlich das Recht, bei jeder Kleinigkeit mitzubestimmen, wenn es um das Nachbargrundstück geht". Dieses zusätzliche "Dilemma" macht die Sache für die Baubehörde nicht einfacher. Mein Appell an alle Bauwerber kann daher nur sein: Bitte betrachten Sie Ihre persönlichen Wünsche und Anliegen auch mit den Augen der Gemeindeverantwortlichen, die sich an die bestehenden Gesetze nicht nur zu halten haben, sondern diese auch umund durchsetzen müssen. Bürgermeisterin oder Bürgermeister sind einerseits Ihr persönlicher Vertreter, andererseits aber auch Vertreter der Allgemeinheit. Und sie müssen letztendlich im Sinne der Gesetze und zum Wohle der Allgemeinheit entscheiden. Mit dieser Einstellung gewinnen alle Beteiligten, weil letzten Endes die Harmonie nicht nur hinsichtlich der Baugestaltung oberste Priorität genießen sollte, sondern vor allem auch im Umgang mit den Mitmenschen, mit den Nachbarn und den Bewohnern Ihres Ortes.
DI Peter Morwitzer |
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