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| Voraussetzungen für das Planen und |
Untersuchung der Sichtbeziehungen innerhalb derStadtstruktur
Entwurfsplan für eine zukünftige Bebauung |
Die historisch gewachsenen Städte sind in einem
langfristigen Prozess geprägt von der Besonderheit des
Ortes, von wirtschaftlichen Blütezeiten und ebensolchen
Niedergängen, von sozialen Umbrüchen jedoch
meist in einem Korsett von strengen Regeln, zu dem
geworden wie wir diese heute wahrnehmen, als allgemein
anerkannte Kulturgüter. Diese können wie folgt formuliert werden (wobei die Aufstellung nicht vollständig ist): ■ Schaffung eines Gestaltungsrahmens zur Weiterentwicklung und Erneuerung der Stadtstruktur unter Bedachtnahme der historischen Entwicklung und der unverwechselbaren Charakteristika der Altstadt. ■ Die historische Substanz als Wirtschaftsplatz, Wohn-, Schul- und Verwaltungsort ist in ihrer Ausnutzung und Funktionalität zu erhalten und zu entwickeln. ■ Die unverwechselbaren und kostbaren Qualitäten der historischen Substanz sind zu erfassen und zu schützen. ■ Die Eigenart der Altstadt als ein großer Handelsplatz ist gewachsen und steht einer modernen Geschäftsnutzung nicht entgegen. Die Auslegung der Bebauungsvorschriften soll die geschäftliche Nutzung fördern. ■ Der Charakter der Geschäftsnutzung sollte auch als Nahversorgungsdienstleistung sowie als Spezialdienstleistung als Teil der innerstädtischen Eigenart erhalten bleiben. Eine solche Nahversorgung findet ihre existentielle Basis nur in einer ausreichend dichten Wohnnutzung der Bausubstanz. ■ Ein stadtnahes bzw. städtisches Wohnen ist die
Voraussetzung einer ständigen Laufkundschaft ohne
zusätzliche Verkehrsbelastung. Daher sollte die Auslegung
der Bebauungsvorschriften die Bereitstellung
von Wohnraum in der Altstadt fördern. Arbeiten im Zuge der Grundlagenforschung: ■ Aufarbeitung der Stadtgeschichte. ■ Erfassen aller Gebäudestrukturen, Nutzungen, Höhen, Dachformen, historisch wertvolle Bausubstanz, Frei- und Grünflächen, Höfe, Plätze. ■ Erfassen der öffentlichen und privaten Parkplätze, öffentliche Verkehrslinien, Haltestellen. ■ Bevölkerungsentwicklungen. In dieser analytischen Bearbeitung sind die Besonderheiten
des jeweiligen Ortes zu defi nieren wie z. B. zusammenhängende
Grünfächen oder kleine Innenhöfe,
zusammenhängende Vorgartenzonen, hohe Gebäude
oder niedrige Gebäude, charakteristische Dachformen,
gekrümmte Straßenführungen, die wichtige
Blickbeziehung zu hohen Gebäudeteilen (z. B. Kirchentürmen)
freigeben, fußläufige Durchlässigkeiten der
bestehenden Stadtstruktur . . . – diese Aufzählung ist
nicht vollständig und kann beliebig fortgesetzt werden. Sind charakteristische Grün- und Freiflächen schützenswert? Ist es richtig und wünschenswert Innenhöfe zu verbauen? Wie sollen Stadträume gestaltet werden, ohne die Charakteristika zu stören? Diese Fragen nach Abschluss der Grundlagen und Analysenforschung können in allgemeine Gestaltungsziele sowie in besondere (auf jeweils typische, auf den jeweiligen Ort bezogene) Gestaltungsziele konkretisiert werden. Beispiele für allgemeine Gestaltungsziele sind: ■ Ausweisen von Schutzzonen. ■ Schutz der historischen Bausubstanz. Dieser umfasst den Baukörper in dessen funktionaler und konstruktiver Struktur und seiner inneren Erschließung. ■ Gestalten von Baulichkeiten, wobei die historische Originalsubstanz möglichst zu erhalten ist und Stilkopien zu vermeiden sind. ■ Gestaltung von Freiflächen. Beispiele für besondere Gestaltungsziele, die auf einen bestimmten Ort bezogen sind: ■ Die Unterordnung auf historisch und kunstgeschichtlich besonders wichtige Baukomplexe. ■ Erhaltung charakteristischer Bebauungsformen. ■ Eingeschoßige Bebauung in Innenhöfen ermöglichen (zusammenhängende Geschäftsflächen) oder verhindern (besonders wertvolle Freiräume, die der Belichtung und Belüftung dienen). ■ Dachbegrünungen. ■ Gestaltung von hohen Feuermauern, die vom Nachbarn aus sichtbar sind. ■ Fördern oder Verhindern von Dachausbauten. Erst nach Abschluss dieses Planungsprozesses können Fragen, wie zukünftig mit den historisch gewachsenen Städten umgegangen werden soll, beantwortet werden. Es lässt sich dann auch klären, welches Entwicklungspotenzial in der jeweiligen Stadtstruktur steckt, wobei besonders zu betonen ist, dass es sich um kunst- und kulturgeschichtlich wertvolle Bausubstanz handelt, die für unsere Identität von besonderer Bedeutung ist, die wir von unseren Vorfahren geerbt haben und den zukünftigen Generationen weitergeben werden.
Wussten Sie, dass . . . . . . energieoptimiertes und umweltschonendes Bauen automatisch eine höhere Wohnqualität ergibt? . . . auch massiv gebaute Häuser einen Dachbodenausbau in Leichtbauweise haben und die meisten Häuser in NÖ dadurch in Mischbauweise (Leichtund Massivbau) errichtet wurden? . . . Ziegel mit guter Wärmedämmung das selbe Gewicht wie Holz haben und somit eigentlich zum Leichtbau gerechnet werden müssten? . . . barrierefreies Bauen nicht nur bei Behinderungen (Rollstuhl etc.) notwendig ist, sondern vielmehr allen Bewohnern (auch Nichtbehinderten) einen deutlich höheren Wohnkomfort bietet? . . . sich die Anzahl der Baumaterialien in den letzten Jahrzehnten vervielfacht hat – die Baufehler übrigens auch? |
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