Broschüre „NÖ gestalten“, Ausgabe 112

 

Broschüre

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„NÖ gestalten“

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Gestaltungs-
Wettbewerb

Hofhaus
in Sallingstadt

Siedlung mit Passivhaus-Komponenten in Gänserndorf

Um- und Zubau
in Perchtoldsdorf

Neues Zentrum
in Paudorf

Bahnhof mit neuer Nutzung
in Brunn/Gebirge

Neubau in Ratzersdorf

Neubau in Thaya

Umbau in Reichers

 

Berichte

Wenn der
Bagger da ist . . .

Ein Frühstück mit
300 Bürgermeistern

Viel Garten
für wenig Geld

Gedanken zur Siedlungsentwicklung

 

Serien

Scheinbar unscheinbar

Sind die Vogelscheuchen
vom Aussterben bedroht?

Spione tauchen auf im ganzen Land . . .

 

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Häuser aus
1970 bis 1990: Gedanken zu
Umbau, Sanierung und Verbesserung

 

 

1. Teil einer Serie über die Steigerung der Wohnqualität


Ein Siedlungshaus umbauen –
aber wo sollen wir wohnen?

Das Haus ist zu klein, wir müssen anbauen – oder doch aufstocken? . . . man könnte ja auch gleich den Altbau sanieren, da gibt’s eine gute Förderung!

Aber wo wohnen wir in der Zwischenzeit? Beim Onkel ist leider kein Platz!
So oder so ähnlich enden oft Diskussionen, wenn es um Zu- oder Umbauten oder auch um Sanierung bestehender Einfamilienhäuser geht.
Nun, man muss sicher nicht gleich einen Umzug in ein Hotel in Erwägung ziehen. Wichtig ist lediglich, bei der Planung solcher Baumaßnahmen größtmögliche Rücksicht auf die Bewohnbarkeit des bestehenden Hauses zu nehmen.
An Hand des folgenden (nicht nur in der Theorie, sondern auch in Wirklichkeit) realisierten Beispiels soll eine (von mehreren) Möglichkeit aufgezeigt werden.

Es galt bei diesem konkreten Bauvorhaben, einen eingeschoßigen Altbestand aus den späten 50er Jahren zu erweitern bzw. aufzustocken, da Wohnraum für die Tochter samt Familie notwendig wurde.

Nach Überprüfung der baurechtlichen Belange und einer statischen Überprüfung des Altbaus konnte mit der Planung begonnen werden.
Die ursprüngliche Variante, den vorgegebenen Umriss einfach in die Höhe zu ziehen (also im Obergeschoß fortzusetzen), wurde relativ bald wieder verworfen, da das geforderte Raumprogramm diesen Rahmen sprengte.
Weil auch die Bewohnbarkeit des Altbestandes gewährleistet bleiben musste, entschied man sich für eine Überbebauung in Holzleichtbauweise aus vorgefertigten Bauelementen mit Lärchenholz-Sichtschalung.

Dadurch konnten gleich mehrere Bauherrenwünsche erfüllt werden:
• Eine möglichst kurze Bauzeit, somit wenig Beeinträchtigung der Umwelt.
• Verwendung ökologischer Baustoffe.
• Schnellere Bewohnbarkeit aufgrund geringer Austrocknungszeiten.
Nur der getrennte Wohnungszugang wurde in Form eines Stiegenhauses samt Nebenräumen (wie Wirtschaftsraum, Lager, etc.) als Massivbau an den Bestand angebaut.
Auch die notwendigen Arbeiten bei den Außenanlagen, wie haustechnische Ver- und Entsorgungsleitungen, galt es rechtzeitig durchzuführen.
Danach wurde die eigentliche Überbauung terminlich so angesetzt, dass aufgrund der Wettervorhersage mit stabilem, trockenem Wetter zu rechnen war.

Nun ging alles sehr schnell.
Innerhalb einer Woche war der Rohbau fertig – und somit die Hauptbelästigung der im Altbestand wohnenden Eltern zu Ende. Noch einmal zum Nachlesen: Nach nur einer Woche Bauzeit war die Hauptbelästigung vorbei!
Der weitere Ausbau konnte dann ebenso wie die thermische Sanierung des Altbestandes – Anbringen eines Vollwärmeschutzes – in der üblichen Art und Weise ohne nennenswerte Beeinträchtigung der Bewohner durchgeführt werden.

Wesentlich bei Umbauten, bei denen der Altbestand weiter bewohnbar bleiben soll, sind daher die darauf abgestimmte Optimierung der Planung und die entsprechende Koordinierung des Bauablaufes.

Auch bei der Wahl der Bauweise und des Materials gilt es, die dafür am besten geeigneten auszuwählen. Professionelle Hilfe bei der Bewältigung dieser Aufgaben erhält man durch einen erfahrenen Planer.

DI Friedrich Mühling
Der Autor ist Architekt,
freiberuflicher Berater von
„NÖ gestalten“ und Referent der
NÖ Gestaltungsakademie

 

 

Siedlung in der Krise –
so kann die Gemeinde umgestalten

Wir allen kennen die Siedlungen, die in den späten 60er und 70er Jahren entstanden sind: rasterförmig angelegte Parzellen, offene Bebauung mit 3 Metern Abstand zur Grundstücksgrenze; schnurgerade Straßenverläufe, die den Autofahrer zum Rasen einladen.

Auch die Probleme dieser Parzellierung und Bebauung kennen wir inzwischen. Meistens sind diese „neuen“ Siedlungen am Ortsrand entstanden. Der Straßenraum ist der einzige öffentliche Raum, wobei links und rechts der Fahrbahn Autos geparkt werden, weil meistens nur ein einziger Abstellplatz am Grundstück in Form einer Garage vorhanden ist und inzwischen die Haushalte 2 Autos besitzen. Die Fahrbahn ist 4 bis 5 m breit und damit bleiben nur mehr kleine Restflächen übrig für eine deutlich zu kurz kommende Grüngestaltung. Öffentlicher Raum als Treffpunkt, als Spielbereich, als Kommunikationsbereich ist in diesen Siedlungen nicht vorhanden.

Allmählich kommt jedoch Bewegung in diese Siedlungen, Bewegung in Form von Grundstücksverkauf bzw. Grundstücksvererbung an die Kinder der Hausbesitzer – es findet ein Generationenwechsel statt. Es entsteht damit aber auch die Möglichkeit für Gemeinden, einzelne Grundstücke zu erwerben bzw. zu tauschen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde einen Spielraum erhält, in diesen Siedlungen gestalterische Verbesserungen durchzuführen.
Mit dem gezielten Ankauf von Grundstücken kann es der Gemeinde gelingen, neue Flächen für Erholung, Spiel, Entspannung, Flächen zur Begegnung, als Kommunikationsfläche und als Treffpunkt zu gewinnen.

Aber nicht nur neue Freiflächen können entstehen, genauso wird es möglich werden, die Straßen mit technischen Einbauten wie Mittelinseln, Fahrbahnverschwenkungen oder ähnlichen Maßnahmen verkehrsmäßig zu „beruhigen“. Und vielleicht wird es wieder möglich, kleine aber wichtige Fußwegverbindungen zwischen den „Hauptstraßen“ herzustellen, indem neue Grundstücksbesitzer bereit sind, einen Streifen von 1–2 m Breite ihres Grundstückes abzutreten.
Es gibt also durchaus Möglichkeiten, auch in diesen Siedlungen wertvolle gestalterische Maßnahmen zu setzen, die die Lebensqualität der Bewohner verbessern. Es liegt an der Gemeinde, Maßnahmen zu setzen. Dementsprechend muss sie natürlich darauf achten, welche Grundstücke dafür besonders wertvoll sind, damit sie vorbeugend mit den Hausbesitzern erste Überlegungen bzw. Gedanken besprechen kann.

DI Walter Kirchler
Der Autor ist Landschaftsplaner,
freiberuflicher Berater von
„NÖ gestalten“ und Referent der
NÖ Gestaltungsakademie

 

Flächenankauf durch Gemeinde. Nutzung als Spielplatz, Generations-Treffpunkt, Freifläche/Park

 

Fußweg-Verbindungen (ca. 0,8 bis 1,2 m breit). Grundabtretung notwendig.

 

Verkehrsberuhigende Maßnahmen. Grundabtretung notwendig

 

 

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