Broschüre

Über die Broschüre
NÖ gestalten
Broschüre abonnieren (Druckexemplar, Zustellung per Post)
Haben auch Sie einen Beitrag für unsere Broschüre NÖ
gestalten, dann rufen Sie uns an (Tel. 02742/9005-15656) oder
senden Sie uns eine e-mail.
Gestaltungs-
Wettbewerb
Hofhaus
in Sallingstadt
Siedlung mit Passivhaus-Komponenten in Gänserndorf
Um- und Zubau
in Perchtoldsdorf
Neues Zentrum
in Paudorf
Bahnhof mit neuer Nutzung
in Brunn/Gebirge
Neubau in Ratzersdorf
Neubau in Thaya
Umbau in Reichers
Berichte
Wenn der
Bagger da ist . . .
Ein Frühstück mit
300 Bürgermeistern
Viel Garten
für wenig Geld
Gedanken zur Siedlungsentwicklung
Serien

Scheinbar unscheinbar
Sind die Vogelscheuchen
vom Aussterben bedroht?
Spione tauchen auf im ganzen Land . . .
MEHR

Wollen Sie mehr lesen und sehen? Dann abonnieren Sie unsere Broschüre kostenlos.
Ein Service des Amtes der NÖ Landesregierung.
|
|
|
Häuser
aus
1970 bis 1990: Gedanken zu
Umbau, Sanierung und Verbesserung
|
|
|
1. Teil einer Serie über die Steigerung der Wohnqualität
Ein Siedlungshaus umbauen
aber wo sollen wir wohnen?
Das Haus ist zu klein, wir müssen anbauen oder doch aufstocken?
. . . man könnte ja auch gleich den Altbau sanieren, da gibts
eine gute Förderung!
Aber wo wohnen wir in der Zwischenzeit? Beim
Onkel ist leider kein Platz!
So oder so ähnlich enden oft Diskussionen, wenn es um Zu- oder
Umbauten oder auch um Sanierung bestehender Einfamilienhäuser geht.
Nun, man muss sicher nicht gleich einen Umzug in ein Hotel in Erwägung
ziehen. Wichtig ist lediglich, bei der Planung solcher Baumaßnahmen
größtmögliche Rücksicht auf die Bewohnbarkeit des
bestehenden Hauses zu nehmen.
An Hand des folgenden (nicht nur in der Theorie, sondern auch in Wirklichkeit)
realisierten Beispiels soll eine (von mehreren) Möglichkeit aufgezeigt
werden.
Es galt bei diesem konkreten Bauvorhaben,
einen eingeschoßigen Altbestand aus den späten 50er Jahren
zu erweitern bzw. aufzustocken, da Wohnraum für die Tochter samt
Familie notwendig wurde.
Nach Überprüfung der baurechtlichen
Belange und einer statischen Überprüfung des Altbaus konnte
mit der Planung begonnen werden.
Die ursprüngliche Variante, den vorgegebenen Umriss einfach in
die Höhe zu ziehen (also im Obergeschoß fortzusetzen), wurde
relativ bald wieder verworfen, da das geforderte Raumprogramm diesen
Rahmen sprengte.
Weil auch die Bewohnbarkeit des Altbestandes gewährleistet bleiben
musste, entschied man sich für eine Überbebauung in Holzleichtbauweise
aus vorgefertigten Bauelementen mit Lärchenholz-Sichtschalung.
Dadurch konnten gleich mehrere Bauherrenwünsche
erfüllt werden:
Eine möglichst kurze Bauzeit, somit wenig Beeinträchtigung
der Umwelt.
Verwendung ökologischer Baustoffe.
Schnellere Bewohnbarkeit aufgrund geringer Austrocknungszeiten.
Nur der getrennte Wohnungszugang wurde in Form eines Stiegenhauses samt
Nebenräumen (wie Wirtschaftsraum, Lager, etc.) als Massivbau an
den Bestand angebaut.
Auch die notwendigen Arbeiten bei den Außenanlagen, wie haustechnische
Ver- und Entsorgungsleitungen, galt es rechtzeitig durchzuführen.
Danach wurde die eigentliche Überbauung terminlich so angesetzt,
dass aufgrund der Wettervorhersage mit stabilem, trockenem Wetter zu
rechnen war.
Nun ging alles sehr schnell.
Innerhalb einer Woche war der Rohbau fertig und somit die Hauptbelästigung
der im Altbestand wohnenden Eltern zu Ende. Noch einmal zum Nachlesen:
Nach nur einer Woche Bauzeit war die Hauptbelästigung vorbei!
Der weitere Ausbau konnte dann ebenso wie die thermische Sanierung des
Altbestandes Anbringen eines Vollwärmeschutzes in
der üblichen Art und Weise ohne nennenswerte Beeinträchtigung
der Bewohner durchgeführt werden.
Wesentlich bei Umbauten, bei denen der Altbestand
weiter bewohnbar bleiben soll, sind daher die darauf abgestimmte Optimierung
der Planung und die entsprechende Koordinierung des Bauablaufes.
Auch bei der Wahl der Bauweise und des Materials
gilt es, die dafür am besten geeigneten auszuwählen. Professionelle
Hilfe bei der Bewältigung dieser Aufgaben erhält man durch
einen erfahrenen Planer.
DI Friedrich Mühling
Der Autor ist Architekt,
freiberuflicher Berater von
NÖ gestalten und Referent der
NÖ Gestaltungsakademie
Siedlung in der Krise
so kann die Gemeinde umgestalten
Wir allen kennen die Siedlungen, die
in den späten 60er und 70er Jahren entstanden sind: rasterförmig
angelegte Parzellen, offene Bebauung mit 3 Metern Abstand zur Grundstücksgrenze;
schnurgerade Straßenverläufe, die den Autofahrer zum Rasen
einladen.
Auch die Probleme dieser Parzellierung
und Bebauung kennen wir inzwischen. Meistens sind diese neuen
Siedlungen am Ortsrand entstanden. Der Straßenraum ist der einzige
öffentliche Raum, wobei links und rechts der Fahrbahn Autos geparkt
werden, weil meistens nur ein einziger Abstellplatz am Grundstück
in Form einer Garage vorhanden ist und inzwischen die Haushalte 2 Autos
besitzen. Die Fahrbahn ist 4 bis 5 m breit und damit bleiben nur mehr
kleine Restflächen übrig für eine deutlich zu kurz kommende
Grüngestaltung. Öffentlicher Raum als Treffpunkt, als Spielbereich,
als Kommunikationsbereich ist in diesen Siedlungen nicht vorhanden.
Allmählich kommt jedoch Bewegung
in diese Siedlungen, Bewegung in Form von Grundstücksverkauf bzw.
Grundstücksvererbung an die Kinder der Hausbesitzer es findet
ein Generationenwechsel statt. Es entsteht damit aber auch die Möglichkeit
für Gemeinden, einzelne Grundstücke zu erwerben bzw. zu tauschen.
Dies bedeutet, dass die Gemeinde einen Spielraum erhält, in diesen
Siedlungen gestalterische Verbesserungen durchzuführen.
Mit dem gezielten Ankauf von Grundstücken kann es der Gemeinde
gelingen, neue Flächen für Erholung, Spiel, Entspannung, Flächen
zur Begegnung, als Kommunikationsfläche und als Treffpunkt zu gewinnen.
Aber nicht nur neue Freiflächen
können entstehen, genauso wird es möglich werden, die Straßen
mit technischen Einbauten wie Mittelinseln, Fahrbahnverschwenkungen
oder ähnlichen Maßnahmen verkehrsmäßig zu beruhigen.
Und vielleicht wird es wieder möglich, kleine aber wichtige Fußwegverbindungen
zwischen den Hauptstraßen herzustellen, indem neue
Grundstücksbesitzer bereit sind, einen Streifen von 12 m
Breite ihres Grundstückes abzutreten.
Es gibt also durchaus Möglichkeiten, auch in diesen Siedlungen
wertvolle gestalterische Maßnahmen zu setzen, die die Lebensqualität
der Bewohner verbessern. Es liegt an der Gemeinde, Maßnahmen zu
setzen. Dementsprechend muss sie natürlich darauf achten, welche
Grundstücke dafür besonders wertvoll sind, damit sie vorbeugend
mit den Hausbesitzern erste Überlegungen bzw. Gedanken besprechen
kann.
DI Walter Kirchler
Der Autor ist Landschaftsplaner,
freiberuflicher Berater von
NÖ gestalten und Referent der
NÖ Gestaltungsakademie

Flächenankauf durch Gemeinde. Nutzung als Spielplatz,
Generations-Treffpunkt, Freifläche/Park
Fußweg-Verbindungen (ca. 0,8 bis 1,2 m breit). Grundabtretung
notwendig.
Verkehrsberuhigende Maßnahmen. Grundabtretung notwendig
zurück zur Übersicht
kostenloses Broschüren-Abo bestellen
|