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Broschüre

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NÖ gestalten
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Gestaltungs-
Wettbewerb
In
dieser Sonderausgabe
anlässlich des 25-jährigen Jubiläums von NÖ gestalten
entfällt*) der Gestaltungs-Wettbewerb,
wir stellen statt dessen
einige Gewinner der Goldenen Kelle der letzten Wettbewerbs-Jahre
vor.
*)
Der Grund dafür:
Diese Sonderausgabe
geht an alle Haushalte in NÖ; durch die deutlich erhöhte Auflage käme
es zu einer Verzerrung des Gestaltungs- Wettbewerbes.
Gaaden
Oberfucha
Ungerndorf
Scheibbs
Unterolberndorf
Rohrendorf
Berichte
25 Jahre
NÖ gestalten
Hohlweg in Radlbrunn
Siedlung der Zukunft
Du bist was du isst . . .
Zeugen längst vergangener Zeiten
Serien

Scheinbar unscheinbar
Sind die Vogel- scheuchen vom Aussterben bedroht?
Spione tauchen auf
im ganzen Land . . .
Humor in Bildern
Leserbriefe
MEHR

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Ein Service des Amtes der NÖ Landesregierung.
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Häuser
aus
1970 bis 1990: Gedanken zu
Umbau, Sanierung und Verbesserung
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Bewilligungspflicht für Gartenhäuser
Bitte beachten Sie beim Kauf von Gartenhütten und -häusern, dass diese
bewilligungspflichtig sind!
Bei Geräteschuppen mit höchsten 6 m² Grundfläche und einer Höhe von
max. 2 m genügt eine Bauanzeige (im Grünland sind selbst diese nur in
Sonderfällen gestattet). Gehen Sie vor dem Kauf derartiger Häuschen
unbedingt aufs Gemeindeamt, um sich zu informieren und rechtlich abzusichern.
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4. Teil einer Serie über
die Steigerung der Wohnqualität
Viele der freistehenden Einfamilienhäuser in unseren Siedlungen
kommen schön langsam in die Jahre und müssen saniert bzw.
umgebaut werden nicht zuletzt deshalb, weil neue Anforderungen
hinsichtlich Wohnqualität oder Nutzung die alte Gebäudehülle
unpassend oder unattraktiv machen.
Eine wärmetechnische Sanierung ist ja noch relativ einfach, aber
der Wunsch nach Privatsphäre im eigenen Garten ist schon wesentlich
schwieriger zu lösen.
Die billigste und effizienteste Methode wäre,
einen gewissen Bereich (wie beispielsweise Terrasse und ein anschließendes
Kräuterbeet oder Ähnliches) durch eine Mauer vom Nachbarn
abzutrennen.
Die eleganteste Lösung könnten jedoch ein Nebengebäude
sein, das vielfältige Funktionen erfüllen kann: vom Geräteschuppen
über Gewächshaus bis hin zum überdeckten Sitzplatz. Und
quasi nebenbei hilft es durch eine geschickte Anordnung, einen privaten
Bereich zu schaffen, der schon beinahe die Qualität eines Innenhofes
haben kann.
Aber Vorsicht: Bei unsensibler Anordnung kann
ein Nebengebäude auch zum Störenfried werden, beispielsweise
durch die Verbauung der Südseite. Hier sind Können und Kreativität
der Planer gefragt, schließlich gibt es für jede individuelle
Situation eine richtige Lösung.
BM Franz Mayer
Baumeister und Referent
der NÖ Gestaltungsakademie
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Diskutieren Sie mit!
Sind Nebengebäude Nutzbringer oder Störenfriede? Einsendungen
an:
„NÖ gestalten“ Kennwort „Nebengebäude“
Landhausplatz 1/13, 3109 St. Pölten oder
mail@noe-gestalten.at
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