Ausweg aus der
Siedlungs-Krise

 

 

 

 

 

Der Generationenwandel –
eine Chance für die Gemeinde zur Umgestaltung!

Wir allen kennen die Siedlungen, die in den späten 60er und 70er Jahren entstanden sind: rasterförmig angelegte Parzellen, offene Bebauung mit 3 Metern Abstand zur Grundstücksgrenze; schnurgerade Straßenverläufe, die den Autofahrer zum Rasen einladen.
Auch die Probleme dieser Parzellierung und Bebauung kennen wir inzwischen. Meistens sind diese „neuen“ Siedlungen am Ortsrand entstanden. Der Straßenraum ist der einzige öffentliche Raum, wobei links und rechts der Fahrbahn Autos geparkt werden, weil meistens nur ein einziger Abstellplatz am Grundstück in Form einer Garage vorhanden ist und inzwischen die Haushalte 2 Autos besitzen. Die Fahrbahn ist 4 bis 5 m breit und damit bleiben nur mehr kleine Restflächen übrig für eine deutlich zu kurz kommende Grüngestaltung. Öffentlicher Raum als Treffpunkt, als Spielbereich, als Kommunikationsbereich ist in diesen Siedlungen nicht vorhanden.

Allmählich kommt jedoch Bewegung in diese Siedlungen, Bewegung in Form von Grundstücksverkauf bzw. Grundstücksvererbung an die Kinder der Hausbesitzer – es findet ein Generationenwechsel statt. Es entsteht damit aber auch die Möglichkeit für Gemeinden, einzelne Grundstücke zu erwerben bzw. zu tauschen. Dies bedeutet, dass die Gemeinde einen Spielraum erhält, in diesen Siedlungen gestalterische Verbesserungen durchzuführen.
Mit dem gezielten Ankauf von Grundstücken kann es der Gemeinde gelingen, neue Flächen für Erholung, Spiel, Entspannung, Flächen zur Begegnung, als Kommunikationsfläche und als Treffpunkt zu gewinnen.

Aber nicht nur neue Freiflächen können entstehen, genauso wird es möglich werden, die Straßen mit technischen Einbauten wie Mittelinseln, Fahrbahnverschwenkungen oder ähnlichen Maßnahmen verkehrsmäßig zu „beruhigen“. Und vielleicht wird es wieder möglich, kleine aber wichtige Fußwegverbindungen zwischen den „Hauptstraßen“ herzustellen, indem neue Grundstücksbesitzer bereit sind, einen Streifen von 1–2 m Breite ihres Grundstückes abzutreten.

Es gibt also durchaus Möglichkeiten, auch in diesen Siedlungen wertvolle gestalterische Maßnahmen zu setzen, die die Lebensqualität der Bewohner verbessern. Es liegt an der Gemeinde, Maßnahmen zu setzen. Dementsprechend muss sie natürlich darauf achten, welche Grundstücke dafür besonders wertvoll sind, damit sie vorbeugend mit den Hausbesitzern erste Überlegungen bzw. Gedanken besprechen kann.

DI Walter Kirchler
Der Autor ist Landschaftsplaner, freiberuflicher Berater von
„NÖ gestalten“ und Referent der
NÖ Gestaltungsakademie

 

Ausweg aus der Siedlungskrise

 

Flächenankauf durch Gemeinde. Nutzung als Spielplatz, Generations-Treffpunkt, Freifläche/Park

 

Fußweg-Verbindungen (ca. 0,8 bis 1,2 m breit). Grundabtretung notwendig.

 

Verkehrsberuhigende Maßnahmen. Grundabtretung notwendig


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