Gestaltungs-Wettbewerbe

 

 

 

Wir helfen Gemeinden!

Bessere Qualität in der Gestaltung öffentlicher Vorhaben (Plätze, Gebäude, Siedlungen etc.) bei gleichzeitig geringeren Kosten – das wünschen sich viele Gemeinden. Mit Gestaltungs-Wettbewerben ist das einfacher, als man denkt. Zwar kostet ein Wettbewerb etwas, im Endeffekt bringt er aber doch das gewünschte Ergebnis. Hier erklären wir Ihnen, wie Sie mit unserer Hilfe einen Gestaltungs-Wettbewerb in Ihrer Gemeinde ausschreiben und durchführen können.

Schritt 1

Information der Gemeinde in Form eines
kostenlosen Beratungsgespräches durch
einen Mitarbeiter von "NÖ gestalten"

Schritt 2

Gemeindeinterne Vorbereitung

Schritt 3

Beauftragung eines Wettbewerbsorganisators
(= Wettbewerbsbüro) zur Unterstützung der
Gemeinde bei der Abwicklung des Wettbewerbes

Schritt 4 Wahl des entsprechenden Verfahrens
Schritt 5 Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen
durch den Wettbewerbsorganisator
in Abstimmung mit der Gemeinde
Schritt 6 Bestellung eines Beurteilungsgremiums (Jury)
Schritt 7 Versendung bzw. Bereitsstellung der
Wettbewerbsunterlagen für die Teilnehmer
Schritt 8 Abhaltung eines Hearings (Kolloquium)
Schritt 9 Abgabe der Arbeiten und Vorprüfung
durch den Wettbewerbsorganisator
Schritt 10 Beurteilungssitzung der Jury
Schritt 11 Pressekonferenz und Ausstellung
Schritt 12 Verhandlungsverfahren und
Beauftragung der Planungsleistungen


Schritt 1

Information der Gemeinde in Form eines kostenlosen Beratungsgespräches durch einen Mitarbeiter von "NÖ gestalten" (Amt der NÖ Landesregierung):
Die Gemeinde kann "NÖ gestalten" um kostenlose Information zur Lösung der beabsichtigten Planungs-bzw. Bauaufgabe ersuchen. Ein speziell geschulter Mitarbeiter berät die Gemeinde über die unterschiedlichen Möglichkeiten der Realisierung.
Ab einer gewissen Dimension und Bedeutung des Vorhabens wird sich die Abhaltung eines Wettbewerbes als zielführend erweisen. Grundsätzlich können neben Hochbauprojekten auch Siedlungserweiterungsprojekte oder Planungsaufgaben jeglicher Art, Inhalt von Wettbewerben sein.
Der Mitarbeiter von "NÖ gestalten" wird die Gemeinde über Folgendes informieren:

Art des Verfahrens
Schwellenwerte der EU
Vorteile für die Gemeinde
Ablauf, Vorbereitung und Kosten des Verfahrens
Rechte und Pflichten des Auslobers
Termineckdaten / Zeitplan

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Schritt 2

Gemeindeinterne Vorbereitung:
Entschließt sich die Gemeinde zur Durchführung eines Wettbewerbes zur Erlangung von Entwürfen, sollte gemeindeintern getrachtet werden, dass:

ein gültiger Gemeinderatsbeschluss darüber vorliegt;
ein genaues Ziel definiert ist;
die Standortsuche (das Grundstück ist vorhanden und verfügbar) abgeschlossen ist;
das Grundstück rechtskräftig für den künftigen Verwendungszweck gewidmet ist;
das Grundstück u. a. auch flächenmäßig geeignet ist, nicht im Hochwasserbereich liegt, die Bodenmechanik in Ordnung ist, die Erschließung gesichert ist, die Baudurchführung prinzipiell möglich ist, etwaige Bebauungsbestimmungen nicht entgegenstehen etc.;
die Frage einer Beteiligung anderer Behörden (z. B. BDA) geklärt ist;
etwaige archäologische Grabungen durchgeführt wurden oder werden;
die Infrastruktur (Kanal, Strom etc.) vorhanden ist oder ermöglicht wird; die Finanzierung (auch terminlich) gesichert ist (Förderungsansuchen etc.).

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Schritt 3

Beauftragung des Wettbewerbsorganisators zur Unterstützung der Gemeinde bei der Abwicklung des Wettbewerbes:
Dieser ist nicht der o. a. Mitarbeiter von "NÖ gestalten", sondern muss erst von der Gemeinde beauftragt werden. Prinzipiell sollte als Wettbewerbsorganisator nur jene Person beauftragt werden, die eine diesbezügliche Erfahrung und Ausbildung besitzt.
Nach der dementsprechenden Auswahl durch die Gemeinde wird dieser (von der Gemeinde) aufgefordert, ein Honorarangebot vorzulegen, das auf die spezielle Aufgabe zugeschnitten ist. Die Gemeinde beauftragt schriftlich den Wettbewerbsorganisator. Im Auftragsschreiben sollen die terminlichen Eckdaten und der Leistungsumfang festgelegt werden.

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Schritt 4

Wahl des entsprechenden Verfahrens unter Mithilfe des Wettbewerbsorganisators:
Geladene Verfahren sind bis ca. € 200.000.-- geschätztes Planungshonorar (Unterschwellenbereich) möglich. Bei größeren Aufträgen (Oberschwellenbereich) sind lt. Bundesvergabegesetz offene Verfahren bzw. nicht offene Verfahren mit vorangehender Bewerbung der Teilnehmer durchzuführen. Das heißt, dass aus den Bewerbungen ein Teilnehmerfeld durch die Jury ausgewählt und für die Teilnahme am Wettbewerb vorgeschlagen wird.
Bei geladenen Wettbewerben sind Aufwandsentschädigungen, bei offenen und nicht offenen Verfahren entsprechende Preisgelder an die Teilnehmer zu zahlen.

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Schritt 5

Erarbeitung der Wettbewerbsunterlagen durch den Wettbewerbsorganisator in Abstimmung mit der Gemeinde:
Vor der Auslobung sollte seitens des Wettbewerbsorganisators die grundsätzliche Standorteignung nochmals überprüft werden. Die langläufige Meinung, dass durch einen Wettbewerb gute Ideen geliefert werden stimmt nur dann, wenn die Grundlagen zur Ideenfindung möglichst präzise formuliert werden! Daher ist einer der wichtigsten Teile des gesamten Wettbewerbes die Formulierung der Wettbewerbsunterlagen.
Es hat sich sehr bewährt, dass dem Wettbewerbsorganisators seitens der Gemeinde ein kleiner Wettbewerbsausschuss zur Seite gestellt wird (Mitglieder des Bauausschusses, Bauamtsleiter, Sekretär etc., oder sonstige vom Bauvorhaben direkt betroffene zukünftige Benutzer). Gemeinsam werden die Randbedingungen für den Wettbewerb erarbeitet. (z. B. Raumprogramm, spezielle Wünsche des Auslobers und zukünftiger Nutzer, Kostenrahmenfixierung etc.).
Der Wettbewerbsorganisator schlägt die Texte vor und organisiert die erforderlichen Beilagen zur Ausschreibung (Lageplan, Bestandspläne, Fotos, eventuell ein Einsatzmodell, etc.).

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Schritt 6

Bestellung eines Beurteilungsgremiums (Jury):
Die Gemeinde (als Auslober) bestellt, unterstützt durch den Wettbewerbsorganisator, das Beurteilungsgremium, bestehend aus Fach-und Sachpreisrichtern. Zudem besteht auch die Möglichkeit, dass das Preisgericht ein nicht stimmberechtigtes Beraterteam zur Beurteilung heranzieht. Genaue Information über dieses Thema erhält die Gemeinde vom Wettbewerbsorganisator.

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Schritt 7

Bereitstellung der Wettbewerbsunterlagen für die Teilnehmer (Zusendung oder Download):
Die gesamte Kommunikation soll durch den Wettbewerbsorganisator und auf keinen Fall durch die Gemeinde erfolgen, sodass eine gleichzeitige und gleichwertige Information an alle Teilnehmer sichergestellt werden kann.

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Schritt 8

Abhaltung eines Hearings:
Fragestunde der Teilnehmer an das Beurteilungsgremium / Jury und Vertreter des Auslobers, sowie Besichtigung des Bauplatzes samt Umgebung.

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Schritt 9

Abgabe der Arbeiten und Vorprüfung durch den Wettbewerbsorganisator:
Der Wettbewerbsorganisator prüft die eingereichten Projekte auf Einhaltung aller Vorschriften des Wettbewerbs und Vollständigkeit und verfasst einen Vorprüfungsbericht, welcher der Jury bei der Beurteilungssitzung vorgelegt wird
.

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Schritt 10

Beurteilungssitzung:
In mehreren Durchgängen wird von den Jurymitgliedern (Zusammensetzung siehe Schritt 5) anlässlich einer (nicht öffentlichen) Sitzung ein Siegerprojekt gekürt. Die Jurysitzung wird protokolliert und dies in weiterer Folge den Wettbewerbsteilnehmern zur Kenntnis gebracht. Aus diesem Protokoll geht zwar der genaue Hergang der Entscheidungsfindung hervor, nicht jedoch persönlich zuordenbare Äußerungen der einzelnen Jurymitglieder.
Die Jury empfiehlt das Siegerprojekt (einstimmig oder zumindest mehrheitlich) zur weiteren Bearbeitung. Der Wettbewerbsorganisator begleitet die Jury während der Beurteilungssitzung.

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Schritt 11

Pressekonferenz und Ausstellung:
Falls es seitens des Auslobers gewünscht wird, ist der Wettbewerbsorganisator beim Erstellen von Presseaussendungen und Ausstellungsvorbereitung behilflich (Achtung: alle gewünschten Leistungen vorher schriftlich vereinbaren, siehe Schritt 3!).
Eine Informationsveranstaltung für alle Gemeindebürger ist empfehlenswert.

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Schritt 12

Verhandlungsverfahren und Beauftragung der Planungsleistungen:
Nach Abschluss des eigentlichen Wettbewerbsverfahrens kann mit dem Gewinner verhandelt, welche Leistungen (Planungsphasen) zu welchen Konditionen (Honorar und Termine) beauftragt werden sollen.

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