(Siedlung, Teil 4)
Gedanken zur Siedlung mit Zukunft

 

DI Peter Obleser
(ehemaliger Leiter der NÖ Gestaltungsakademie).
Info unter 02742/9005-15656.

 

„Ein geschützter Privatbereich im Garten, der die Bewohner gegen Blicke und Lärm abschirmt, bedeutet für viele von uns Gestaltung mit Qualität. Würden wir schon bei der Grundstückswahl und vor allem bei der Planung unserer Häuser an die Gestaltung unserer Gartenbereiche denken, wäre eine hofähnliche Situation viel häufiger bei uns zu finden als dies derzeit der Fall ist. In mehreren unserer Broschüren „NÖ gestalten“ und zuletzt auch in der Ausgabe 102 haben wir die Idee der geschützten privaten Freiräume präsentiert. Da durch derartige Gestaltungsprinzipien auch sehr attraktive Straßenräume entstehen, die uns von den gewachsenen Dorfzeilen bekannt sind, haben wir dies als Vorbild für künftige Siedlungsgestaltungen erwähnt. Die Reaktionen darauf waren heftig; einige der Leserzuschriften stellen wir Ihnen hier vor. Ich bitte Sie, sich auch weiterhin rege an der Diskussion und an dem damit verbundenen Umdenkprozess zu beteiligen.“

Ihre Zuschriften richten
Sie bitte an:

NÖ gestalten, Landhausplatz 1/13,
3109 St. Pölten
oder: mail@noe-gestalten.at

 

 

 

Häuser mit Wohnqualität – der einzige Weg dort hin führt einerseit über eine gute Planung, andererseits über die Einbindung in eine Siedlungsgestaltung.

 

Ich bin seit 20 Jahren mit meiner Frau und vier Kindern Besitzer eines Einfamilienhauses mit Keller, Garage, Garten mit einer Hecke zum Nachbarn - wir fühlen uns im Haus sehr wohl durch gute Dämmung, Raumaufteilung etc. Doch mein Elternhaus mit Hof, Nebengebäude und Stadl vermisse ich von Anfang an. Der Grund dafür: DI Obleser spricht mir aus der Seele! Inzwischen habe ich mein Elternhaus innen hergerichtet und mein ältester Sohn wird mit seiner Familie einziehen, sparen, und hoffentlich auf die Idee kommen, es grundlegend zu sanieren.
Friedrich Rieder,
2141 Ameis

 

Dass zwischen Theorie und Praxis Lichtjahre liegen können, zeigte sich mir kürzlich bei einer Exkursion zu Passivhäusern im Raum St. Pölten, im Konkreten in Ratzersdorf, nahe des Freizeitzentrums. So sehr ich Ihre theoretischen städtebaulichen Erkenntnisse zur geschlossenen Straßenraumgestaltung und verdichteten Bebauung in „NÖ gestalten“ schätze, so spurlos dürfte Ihre mahnende Broschüre bei all den Einfamilienhaus-Besitzern und den zuständigen Gemeindevertretern vorübergegangen bzw. unbekannt sein. Die Entwicklung der Passivhäuser ist ja als positiv zu bewerten, auch wenn diese Technik noch vorwiegend im Einfamilienhausbau und weit weniger im verdichteten Flachbau seine Anwendung findet. Dem energetischen Gedanken für niedrige Folgekosten dieser Häuser steht allerdings das absolut verschwenderische Erschließungskonzept (Frei- und Verkehrsflächenanteil) entgegen. Allein die Ausrichtung der Gebäude nach Süden stellt noch kein Bebauungskonzept dar. Das freistehende Einfamilien-Passivhaus ist nur ein erster Schritt in Richtung nachhaltige, ökologische Baukultur. Die Suche nach architektonisch herausragenden Bauten entwickelte sich wie die Suche nach der Stecknadel im Heuhaufen. Leider handelt es sich bei dieser Neubau-Siedlung um ein negatives Vorzeigebeispiel für die Vortragsreihen von Herrn DI Obleser. Da bleibt (leider) noch viel Aufklärungsarbeit von „NÖ gestalten“ für die Gemeindeväter zu tun, denn nicht die einzelnen Einfamilienhaus-Besitzer, sondern die Gemeinde hat entgegen den Anregungen der Vordenker von „NÖ gestalten“ die Chance vertan, bauökologisch zu handeln und einen gewaltigen Schritt zurück gemacht. Also machen Sie mit Ihren Bemühungen und Vorschlägen für ein nachhaltiges Bauen so weiter, denn „steter Tropfen höhlt den Stein“.
Herbert Hackenberg,
6858 Schwarzach

Anm. d. Red: Danke für Ihre Gedanken. Worum es uns geht: Wir wollen, dass alle Bauschaffenden in unserem Land ein Optimum an Wohn- und Lebensqualität erhalten. Und dafür eignet sich unser Siedlungskonzept nach unserer Meinung in jedem Fall; unter anderem auch deshalb, weil es jeden beliebigen Typ an Haus zulässt und trotzdem das Wichtigste nicht aus den Augen verliert: einen geschlossenen Straßen- sowie privaten Grünraum, der unabdingbare Grundlage für jede Siedlungsgestaltung mit hoher Qualität ist (egal, ob Passivhaus oder Haus mit hohen Energiekosten).

 

Leider sind wir auch Betroffene der offenen Bauweise (1973 gebautes Haus). Jetzt ist die Straße vor unserem Haus die Zubringerstraße zur Autobahn (war nicht abzusehen). Es wäre ein Segen, wenn der Verkehrslärm durch geschlossene Bebauung gemildert würde. Leider ist das bei uns nicht der Fall.
Gertrude Altmann,
2340 Mödling

 

Mit großem Interesse las ich den Leitartikel der Ausgabe Nr. 102 vom November, betreffend Dorfzeile, da auch ich westseitig ein Stück „3-Meter-Grün zum Grundstücksnachbarn“ nur zum Rasen mähen besitze. Leider muss ich feststellen, dass gerade die Niederösterreichische Bauordnung ein Bauvorhaben auf der Grundstücksgrenze (mindestens 3 m Abstand vom Nachbarn) jahrzehntelang verhindert hat bzw. noch immer verhindert. Ich glaube, dass es in erster Linie am Gesetzgeber liegt, eine durchgehende Dorfzeile vorzugeben bzw. möglich zu machen. Zusätzlich sollte vor allem die Baubehörde jeder Gemeinde auf die Vorteile einer „Dorfzeile“ wie z. B. Wind- und Straßenlärmschutz, kleinere Bauparzellen - billigere Infrastuktur (Strom, Wasser, Straße, Kanal, Telefon, Gas . . .) aufmerksam gemacht werden. Vielleicht könnte man auch Bauwerber zu einem Seminar verpflichten, wo auch auf die Ausrichtung und Lage der Bebauung einer Parzelle hingewiesen wird. Weiters frage ich mich, ob neue „Dorfzeilen“ wirklich nur auf Computersimulation in unserem Land existieren, und man nicht von bereits bestehenden Siedlungen Bilder bzw. Pläne vorstellen könnte.
Robert Wischenbart,
3325 Ferschnitz

Anm. d. Red.: Den von Ihnen erwähnten 3-Meter-Abstand zur Grundstücksgrenze gibt es in Niederösterreich nicht generell. Das ist nur dort der Fall, wo Bebauungspläne verordnet sind und selbst dort muss es nicht so sein. Mit anderen Worten: bei mehr als 50% unserer Grundstücke gibt es diese dezidierte 3-Meter-Regel nicht. Die von Ihnen angesprochene „Dorfzeile“ ist unter gewissen Voraussetzungen problemlos machbar und gesetzlich möglich.