Planen und Bauen

 

  Inhalt:
 

Beratung
Grundgrenzen
Woher der Wind weht
Bauland ist nicht gleich Bauland
Straßenfluchtlinie: Zuerst abtreten, dann planen
Bebauungsplan: Wie groß darf das Haus sein
Grundstückswahl: Auf den Nachbarn kommt es an
Früh gepflanzt wird schneller groß
Sonnenenergie: Richtig situiert ist optimal genutzt
Belichtung: Wo viel Licht ist, ist viel Schatten
Wie man den Energieverbrauch beeinflusst

 

Beratung:
 

Rechtzeitig zu Planungsbeginn Rat vom Fachmann einholen – das Beratungsangebot von „NÖ gestalten“ hat schon vielen geholfen. Anrufen, Berater kommt zu Ihnen! Info unter 02742/9005–15656
oder per mail.

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Grundgrenzen:
 

Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser!
Bei Ankauf eines Grundstückes kommt es immer wieder vor, dass die anfänglich außer Streit stehenden Grundgrenzen anläßlich einer Bauverhandlung vom Nachbarn beeinsprucht werden.

Um dieser Situation zu entgehen, empfiehlt es sich, noch vor dem Ankauf von sämtlichen Anrainern den Verlauf der Grundgrenzen bestätigen zu lassen.

Dies geschieht am besten planlich oder zumindest mit Zeugen. Erfahrungsgemäß kommt es immer wieder zu Unstimmigkeiten, wenn ein Bauvorhaben ansteht.

Dieser Umstand bewirkt, dass die Bauverhandlung abgebrochen wird, und nach einem erfolglosen Schlichtungsversuch auf den Zivilrechtsweg verwiesen wird. Dadurch kann die beabsichtige Bauführung unter Umständen lange Zeit verzögert werden.

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Woher der Wind weht:
 

Wenn Sie sich einen Bauplatz auswählen oder auch, wenn Sie bereits einen besitzen oder einen in Aussicht haben, ist es unbedingt notwendig, einen Blick in den Flächenwidmungsplan zu werfen. Dieser Plan liegt am Gemeindeamt zur allgemeinen Einsichtnahme auf und zeigt für Sie äußerst wichtige Informationen.

Sie ersehen aus dem Plan die vorherrschende Hauptwindrichtung, aber was noch wichtiger ist, die einzelnen Widmungs- und Nutzungsarten sämtlicher Grundstücke innerhalb des Gemeindegebietes. Sie können also auf einen Blick feststellen, wo z. B. Industrie- und Betriebsgebiete, Wohn- oder Kerngebiete, Flächen für öffentliche Einrichtungen und Grünlandnutzungen ausgewiesen sind. Diese Informationen sind insoferne wichtig, als sie einerseits eine Aussage über Ihre baulichen Möglichkeiten (auf Ihrem Grundstück) darstellen und zum anderen sind voraussichtlich Immissionen erkennbar.

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Bauland ist nicht gleich Bauland:
 

Da der Flächenwidmungsplan neben den drei Widmungsarten (Bauland, Grünland und Verkehrsflächen) noch eine Unzahl von Nutzungsarten kennt und diese Aussagen bestimmen, welche Art von Objekten auf den betreffenden Grundstücken errichtet werden dürfen, ist diese Kenntnis für Sie ganz besonders interessant. Wenn Sie Ihr Wohnhaus z. B. im Bauland-Agrargebiet errichten, kann es passieren, dass irgendwann auf der Nachbarparzelle ein landwirtschaftliches Betriebsgebäude (Maschinenhalle, Maststall etc.) errichtet wird. Wenn Sie das vermeiden wollen, muss Ihr Grundstück im Bauland-Wohngebiet liegen. Dort allerdings ist es nicht möglich, z. B. ein Stallgebäude für Ihre zwei Schafe zu errichten. Dieses Beispiel ist nur eines von unzähligen. Informieren Sie sich daher zeitgerecht.

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Straßenfluchtlinie: Zuerst abtreten, dann planen:
 

Aus dem Flächenwidmungsplan ersehen Sie auch die Straßenfluchtlinie. Sie stellt die Grenze zwischen Verkehrsfläche und Ihrem Grundstück dar. Sie ist jene Linie, die Ihre (zukünftige) Grundgrenze zum öffentlichem Gut hin markiert. Bestehende Zäune geben keine Aussage darüber. Im Falle einer Bauführung müssen Sie jenen Grundstückteil an das öffentliche Gut abtreten, der laut dem rechtsgültigem Flächenwidmungsplan als Verkehrsfläche ausgewiesen ist. Es kann sich dadurch also Ihre Grundfläche um etliche Quadratmeter verringern. Planen Sie daher erst dann Ihr Objekt, wenn Sie genau wissen, wo Ihr zukünftiger Gartenzaun zur Straße hin stehen wird.

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Bebauungsplan: Wie groß darf das Haus sein?
 

Viele Gemeinden haben schon einen Bebauungsplan verordnet. Wenn es einen derartigen Plan gibt, ist der für Sie eine der wichtigsten Unterlagen, bevor Sie sich an die Konzeption und Planung Ihres Hauses heranmachen. Im Bebauungsplan ist genau festgelegt, wie groß Ihr Haus sein darf, d. h. es sind Gebäudehöhen, Seitenabstände und eventuell Prozentangaben über die maximal bebaubare Fläche ausgewiesen. Darüber hinaus können die Bebauungsbestimmungen ganz dezitierte Aussagen über die Ausführung Ihres Hauses enthalten (z. B. Dachneigung, Zaungestaltung, Anordnung von Nebengebäuden etc.), dies allerdings nur, wenn der Bebauungsplan noch nicht den aktuellen Bestimmungen der NÖ Bauordnung (die immerhin seit 1997 in Kraft ist) entspricht.

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Grundstückswahl:
Auf den Nachbarn kommt es an:
 

Bei der Wahl Ihres Grundstückes sollten Sie immer beachten, dass die Möglichkeiten zur direkten Einflußnahme hinsichtlich Gestaltung an Ihren eigenen Grundstücksgrenzen meist endet. Die einzige Ausnahme sind die sogenannten subjektiv-öffentlichen Anrainerrechte, welche in der Bauordnung genau angeführt sind und die Sie vor einigen genau definierten Beeinträchtigungen (welche von Nachbargrundstücken ausgehen können) schützen sollen. Keine (baurechtliche) Möglichkeit haben Sie, das optische Erscheinungsbild der Nachbarobjekte zu beeinspruchen oder über die Bepflanzung der anderen Liegenschaften zu bestimmen. Auch die Situierung der Objekte können Sie nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen beeinspruchen.

Sind Sie sich daher darüber klar, dass Ihre Gestaltungsmöglichkeiten beim Gartenzaun enden. Solange das Nachbargrundstück noch unbebaut und -bepflanzt ist, ist es manchmal schwer, sich vorzustellen, dass ein Objekt die schöne Aussicht verstellt oder eine mehrere Meter hohe lebende Hecke das Sonnenlicht (unter Umständen das ganze Jahr) aufhält. Planen Sie daher so, dass auch bei Wegfall der momentanen „Vorteile“ durch das unbebaute Nachbargrundstück Ihre Wohn- und Lebensqualität durch die Gestaltung und Ausrichtung Ihres Objektes in bezug auf das eigene Grundstück erreicht wird.

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Früh gepflanzt wird schneller groß:
 

Wenn Sie – wie in den meisten Fällen – einen Bauplatz vorfinden, der keine attraktive Bepflanzung aufweist, ist es äußerst sinnvoll, sich diese noch vor dem ersten Spatenstich zu überlegen. Wenn es Ihnen gelingt, einen Hausbaum und dementsprechende Gehölzgruppen oder Hecken zu pflanzen, noch bevor die ersten Baumaschinen kommen, haben die Pflanzen Zeit, während der Bauphase anzuwurzeln und sich zu entwickeln. Die einzige Voraussetzung ist eine gute Planung sowie der Schutz und die Pflege der Pflanzen während der Bauphase.

Diese Vorgangsweise hat den riesigen Vorteil, dass Sie bei Beendigung Ihres Bauvorhabens bereits eine dementsprechend gut und groß entwickelte Vegetation haben und diese nur mehr zu ergänzen brauchen. Die Mehrausgaben amortisieren sich über ein Mehr an Lebensqualität.

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Sonnenenergie:
Richtig situiert ist optimal genutzt:
 

Wenn Sie beabsichtigen (und das sollte heute eigentlich selbstverständlich sein), Ihr Haus unter Einbeziehung aktiver und passiver Solarenergienutzung zu konzipieren, kommt der Grundstücksform und -lage bzw. den eventuell geltenden Bebauungsbestimmungen eine große Bedeutung zu.

Im Regelfall ist die Situation bei Grundstücken, die durch West-Ost-verlaufende Straßen erschlossen werden, günstiger. Dies aus dem Grund, da dann im Süden entweder die anschließende Verkehrsfläche liegt oder der eigene Garten. Bei Nord-Süd-verlaufenden Straßen und sehr schmalen Grundstücken kann eine Abschattung sehr leicht durch die Bebauung oder Vegetation der südlich gelegenen Nachbargrundstücke erfolgen.

In diesem Zusammenhang ist auch ein Blick in den eventuell vorhandenen Bebauungsplan unerläßlich. Daraus können Sie entnehmen, wie Sie Ihr Haus situieren müssen oder dürfen, bzw. welche Möglichkeiten der Bebauung auf den Nachbargrundstücken bestehen. Für die Beurteilung einer eventuellen Abschattung sollten Sie auch die unterschiedlichen Sonnenstände berücksichtigen. Der Sonnentiefstand beträgt in unseren Breiten ca. 15 Grad (Wintersonnenwende) bzw. 60 Grad (Sommersonnenwende).

Da die Interpretation des Bebauungsplanes und auch der rechtlichen Möglichkeiten und Verpflichtungen in diesem Zusammenhang oftmals sehr kompliziert sind, wenden Sie sich daher an Ihren Planer oder unter 0 27 42 / 9005–15656 an unser Servicetelefon.

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Belichtung:
Wo viel Licht ist, ist viel Schatten:
 

Da das Sonnenlicht nicht nur als Wärmequelle sondern auch zur Belichtung von Räumen äußerst wichtig ist, sollten die Raumfunktionen mit den Himmelsrichtungen abgestimmt werden. Für Morgenmenschen kann es z. B. sehr attraktiv sein, von der im Osten aufgehenden Sonne geweckt zu werden. Die nachmittags und am frühen Abend im Westen stehende Sonne macht das Wohnzimmer in diesem Zeitraum sehr attraktiv. Arbeitsräume hingegen werden durch Nordfenster mit einem gleichmäßigen Licht versorgt. Ungeachtet dieser Tatsache sollte man auch berücksichtigen, dass die Sonne (vor allem in der kalten Jahreszeit) in die Tiefe der Räume eindringen kann. Im Sommer jedoch sollte die hochstehende Sonne von den Glasflächen tunlichst ferngehalten werden.

Eine „gute“ Planung stellt daher immer einen Kompromiss zwischen den oft sehr unterschiedlichen Anforderungen dar und kann daher erfahrungsgemäß meist nur von dementsprechenden erfahrenen Fachleuten optimal erfüllt werden.

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Wie man den Energieverbrauch beeinflusst:
 

Je kompakter ein Baukörper ist, desto geringer ist seine Oberfläche im Verhältnis zum Volumen. Der Verzicht auf die derzeit so modernen Türmchen und Erkerzimmer sowie auf die als Kühlrippen bekannten Balkone spart enorm Heizkosten.

Entscheidend ist natürlich der Standort eines Hauses und seine Ausrichtung zur Sonne. Kaufen Sie daher ein Grundstück nur dann, wenn Sie das Haus optimal nach Süden ausrichten können. Leider wird noch immer vielfach ohne Rücksicht auf diese Anforderungen parzelliert.

Wussten Sie übrigens, dass die Steigerung der Raumtemperatur um 1° die Heizkosten um 6% erhöht?

Die NÖ Energieberatung bietet Energiekostenberechnungen an: schon in der Planungsphase kann man Ihnen sagen, mit welchen Heizkosten Sie rechnen müssen und was Sie tun könnten, um die Wärmedämmung zu verbessern. Info unter 02742/9005–14790.

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