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| Augen
auf vorm Grundstückskauf! Worauf Sie rechtzeitig achten sollten. |
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Schnell ist ein Grundstück gekauft, und bald entsteht das Bild vom Traumhaus vor dem geistigen Auge der künftigen Besitzer. Die Stunde der Wahrheit schlägt, wenn der Einreichplan am Gemeindeamt vorgelegt und nicht bewilligt wird. Oder wenn der Nachbar 10 Meter von der Terrasse entfernt einen Stall für 500 Schweine baut und vielleicht auch noch eine Güllegrube dazu. Oder wenn eine Wohnbaugenossenschaft neben dem Traumhaus einen riesigen Wohnblock errichtet. Waren diese Probleme nicht vorhersehbar? Sie sind es
meist; in ihrem Eifer (und aus Unwissen) haben die Grundstückskäufer
jedoch darauf vergessen, sich um die wichtigsten Dinge VOR Grundstückskauf
und Hausplanung zu kümmern, nämlich um Baurecht und Raumordnungsgesetze. Um Ihnen ein wenig davon verständlich zu machen,
haben wir Ihnen einige Punkte etwas detaillierter dargestellt.
1. Was ist ein Flächenwidmungsplan? Auf jedem Gemeindeamt liegt der Flächenwidmungsplan für das gesamte Gemeindegebiet auf. In ihm sind alle Grundstücke verzeichnet mit den jeweils vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten. Da gibt es beispielsweise Verkehrsflächen oder Grünland. Im sogenannten Bauland (und das wird Sie am meisten interessieren) gibt es eine Reihe von Widmungsarten, die wir in den nächsten Folgen eingehend besprechen. Doch nur als Hinweis: Der eingangs erwähnte Saustall ist im Bauland Agrargebiet (BA) jederzeit möglich, im Bauland Wohngebiet (BW) jedoch nicht. Also: einen Blick auf den Flächenwidmungsplan werfen, bevor Sie ein Grundstück kaufen!
2. Gibt es einen Bebauungsplan? Für etwa 50% aller Grundstücke in Niederösterreich,
die im Bauland liegen, existiert ein Bebauungsplan. Dieser regelt mehr
oder weniger streng, was und wie Sie bauen dürfen. Ein kompliziertes
Thema, das bei genauerer Betrachtung eine Menge Stolpersteine und Fallen
für künftige Hausbauer bereit hält, wenn man ihn nicht
richtig lesen oder interpretieren kann.
3. Und wenn es keinen Bebauungsplan gibt? Ist kein Bebauungsplan verordnet, sind zur Beurteilung Ihres Bauvorhabens primär zwei Paragraphen der NÖ Bauordnung heranzuziehen.
4. Die NÖ Bautechnikverordnung und ein Blick ins Grundbuch In dieser Verordnung sind wichtige Details über die Bauausführung geregelt. Seit einiger Zeit gibt es die Möglichkeit, sich von der einen oder anderen Bestimmung entbinden zu lassen. Außerdem erfahren Sie, worauf Sie beim Grundbuch achten sollen. Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Bauchrechtsskriptum, dass Sie als pdf-Datei herunterladen können. (siehe oben links)
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